Sie haben noch Fragen zu PETPROTECT?
Hier entdecken Sie hilfreiche Antworten.

PETPROTECT ÜBERZEUGT.
Weil Tierversicherung auch stets Vertrauenssache ist.
Eine gute Tierversicherung muss sich an ihren Leistungen messen lassen. Dazu gehört natürlich auch der Service! An dieser Stelle haben wir Ihnen hilfreiche Antworten auf häufige Fragen zu unseren Tierversicherungen zusammengestellt. Schauen Sie sich einfach in Ruhe um – und falls Sie hier keine Antworten finden, ist unser PETPROTECT Service-Team persönlich für Sie da. Gerade weil es um das Wohl Ihres vierbeinigen Lieblings geht, verstehen wir sehr gut, dass Sie es gerne ein wenig genauer wissen wollen.
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Sie möchten den besten Schutz, der Ihr Tier umfassend versichert?
GUTE FRAGE – KOMPAKTE ANTWORT
Die FAQ zu Ihrer PETPROTECT Tierkrankenversicherung
Schön, dass Sie sich für PETPROTECT interessieren! Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sollte Sie hier nicht fündig werden, finden Sie alle Einzelheiten in den Versicherungsbedingungen oder fragen Sie uns per Mail oder per Telefon.
Mit der PETPROTECT Tierkrankenversicherung können Hunde und Katzen versichert werden.
Bei PETPROTECT werden alle Hunde und Katzen gleich versichert – egal ob klein oder groß, egal welche Rasse oder ob es ein Mischling ist. PETPROTECT ist für jeden Hund und jede Katze!
Der Abschluss der Versicherung ist ratsam, sobald man sein Tier in den Haushalt aufgenommen hat. Die PETPROTECT Tierkrankenversicherung kann nach der 8. Lebenswoche Ihres Tieres abgeschlossen werden.
Nein, Sie müssen kein tierärztliches Gutachten für Ihr Tier bei Abschluss der PETPROTECT Versicherung vorlegen. Bei uns brauchen Sie lediglich eine kurze Gesundheitsfrage zu beantworten.
In den ersten 24 Monaten ab Beginn der PETPROTECT Tierkrankenversicherung sind unsere Leistungen auf die je nach gewähltem Tarif vereinbarten Höchstbeträge begrenzt. Danach sind die bedingungsgemäßen Leistungen der Höhe nach nicht begrenzt. Allerdings erstatten wir je nach gewähltem Tarif bis zu 100 % der tiermedizinisch notwendigen Behandlungen. Des Weiteren passt sich die Höhe der Kostenerstattung dem zunehmenden Alter des Tieres an und reduziert sich daher ab dem 7. und 9. Lebensjahr Ihres Tieres.
Nein, bei PETPROTECT geht es darum, Ihrem Tier die bestmögliche Behandlung zuteilwerden zu lassen. Der monetäre Wert des Tieres ist dabei unerheblich, da dessen ideeller Wert bei Weitem überwiegt.
Aufgrund extremer Züchtungen treten bei einigen Hunderassen und deren Kreuzungen untereinander vermehrt gewisse Krankheitsbilder auf. Um unseren Schutz für die Mehrheit der Hunde- und Katzenbesitzer leistungsstark zu gestalten, müssen wir daher einige typische Rassekrankheiten und angeborene Erkrankungen ausschließen.
Grundsätzlich sind unsere Leistungen für Versicherungsfälle ausgeschlossen, die vor dem Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind. Darüber hinaus ersetzen wir keine Aufwendungen für veterinärmedizinische Behandlungen, die schon vor dem Vertragsabschluss begonnen oder zumindest angeraten worden sind. Zudem leisten wir keinen Ersatz für Aufwendungen für Operationen, die zur Herstellung des jeweiligen Rasse- bzw. Zuchtstandards dienen. Auch für Behandlungen oder Operationen, die zur Korrektur von entwicklungsbedingten, genetischen, oder angeborenen Anomalien dienen, ersetzen wir keine Aufwendungen.
Sofern die folgenden Gesundheitsschädigungen nicht auf Unfällen beruhen, ersetzen wir ebenfalls keine Aufwendungen für:
- Chiari Malformation (Anomalie der hinteren Schädelregion)
- Brachycephales Syndrom (sowie damit in Verbindung stehende Erkrankungen)
- Entropium (Roll-Lid)
- Ektropium (auswärts gedrehtes Lid)
- Ellbogendysplasie (Fehlbildung des Ellenbogengelenks)
- Hüftdysplasie (Fehlbildung der Gelenkpfanne)
- Hydrocephalus (Wasserkopf)
- Mikrophthalmos (verkleinertes Auge)
- Osteochondrosis dissecans (Abstoßung des Knochens inkl. des Knorpels)
- Progressive Retina-Atrophie (PRA)
- Radius Curvus (Wachstumsstörung des Unterarms)
- Zervikale Spondylose (Wobbler Syndrom)
- Kniegelenksverletzung (zum Beispiel Patellaluxation)
Zudem ersetzen wir keine Aufwendungen für angeborene Fehlentwicklungen. Darunter fallen beispielsweise die Einengung der Lungenschlagader (Pulmonalstenose), Missbildungen des Anus (Atresia ani), Hernien, Wolfskrallen oder Störungen der Leberdurchblutung (Lebershunt).
Ebenfalls von der Leistung ausgeschlossen sind folgende Aufwendungen:
- Freiwillige bzw. vorsorgliche Behandlungen und Untersuchungen, die in keinem direkten Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung und Erkrankung stehen.
- Zahnersatz, Korrekturen von Kiefer- und Zahnanomalien sowie Aufwendungen für Zahnbehandlungen, die nicht ausschließlich der Schmerzstillung dienen.
- Schönheitsoperationen.
- Aufwendungen für Floh- und Zeckenvorsorge, Wurmkuren, Schutzimpfungen, Gesundheitschecks sowie Sterilisation und Kastration, sofern sich die Kosten nicht im Rahmen der Gesundheitspauschale bewegen.
- Reisekosten, Wegegeld bzw. Verweilgeld des Tierarztes.
- Transportkosten für das Tier.
- Auslagen für die Ausstellung von Gutachten und Gesundheitszeugnissen.
- Kosten für Diätfutter, Vitaminpräparate und Ergänzungsfuttermittel.
- Aufwendungen für Pflegemittel, Geschirr, Gehhilfen und Tragevorrichtungen.
- Behandlungskosten für Schäden, die mutwillig herbeigeführt worden sind.
- Aufwendungen für die Behandlung von Erkrankungen, die auf unterlassene Vorsorgemaßnahmen zurückgehen.
- Behandlungskosten für die Behandlung durch Nichttierärzte sowie die Behandlung durch Eltern, Kindern, eingetragene Lebenspartner sowie Ehegatten. Entstandene Sachkosten und Auslagen, die uns nachgewiesen werden können, ersetzen wir entsprechend dem Tarif.
Behandlungen, die infolge von Ereignissen wie Pandemien, Epidemien, Krieg, Terror, Aufruhr, Aufstand, Gewalt bei öffentlichen Ansammlungen und Kundgebungen, Erdbeben, Kernenergie oder Überschwemmungen erfolgt sind
Ja, bei Ihrer PETPROTECT Tierkrankenversicherung ist die Anzahl der Operationen im Jahr nicht begrenzt. Es werden grundsätzlich alle tiermedizinisch notwendigen Leistungen, zu denen auch Operationen gehören, innerhalb des vereinbarten Leistungsumfanges erstattet.
Sie haben bei PETPROTECT freie Tierarzt- und Spitalwahl.
PETPROTECT leistet für alle Stufen der Honorarordnung der Österreichischen Tierärztekammer. Von diesen Kosten erstatten wir bis zu 100 % je nach gewähltem Tarif.
In Österreich gibt es keine Gebührenordnung für Tierärzte mehr, in der einzelne Behandlungen aufgeführt sind. Seit 2016 rechnet der Tierarzt nach einer Stundensatzempfehlung der Österreichischen Tierärztekammer – die sogenannte Honorarordnung ab. Die Honorarordnung wird in drei Stufen unterteilt. Die Höhe der Kosten kann je nach Lage des Falles und der Ausbildung des Tierarztes variieren und ist in spezialisierten, städtischen Spitalen meistens höher als in ländlichen Gegenden. Medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände, wie z. B. Notdienst, rechtfertigen einen höheren Stufensatz. PETPROTECT leistet für alle Stufen.
Ja, um den Versicherungsschutz von PETPROTECT zu genießen, müssen Tiere gesund und bei der Antragsstellung mindestens 8 Wochen sowie maximal 9 Jahre alt sein.
Das Vertrauen zwischen Patient und Arzt ist ein hohes Gut. Nicht selten ist es mitentscheidend für den erfolgreichen Verlauf der Behandlung. Gleiches gilt für die örtliche Erreichbarkeit oder die medizinische Ausstattung eines Tierspitals. Was für uns Menschen gilt, gilt auch für erkrankte Vierbeiner. Wir sind der Meinung, dass auch Vierbeiner dieses Privileg verdient haben. Dementsprechend entscheiden Sie alleine, wo und von wem Sie Ihr Tier behandeln lassen. Das ist gerade dann ein großer Vorteil, wenn Sie Ihren Vierbeiner für eine Spezialbehandlung in die Hände eines bestimmten Experten geben möchten. Folglich haben Sie bei allen unseren Tarif-Varianten die freie Tierarzt- und Spitalwahl.
Plötzliche Erkrankungen oder Unfälle machen nicht an den Landesgrenzen Halt. Das gilt nicht nur für uns, sondern auch für unsere Vierbeiner. Besonders dramatisch ist die Situation aber bei Vierbeinern, denn ein Tierarztbesuch im Ausland ist häufig noch deutlich teurer als zu Hause. Nicht selten reißt ein Tierarztbesuch ein deutliches Loch in die Urlaubskasse und lässt so manchen Ausflug ins Wasser fallen.
Dank PETPROTECT müssen Sie sich darum keine Sorgen machen, denn mit uns ist Ihr Vierbeiner auch im Ausland bestens geschützt. Der Auslandsschutz gilt bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt innerhalb Europas unbeschränkt. Für vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb Europas besteht der Versicherungsschutz für maximal sechs Monate.
Mit unserem Exklusiv-Tarif bieten Sie Ihrem Vierbeiner den bestmöglichen Schutz und sparen sich hohe Kosten für tierärztliche Behandlungen und Operationen. Im Gegensatz zu unserem Komfort-Tarif und Premium-Tarif profitieren Sie bei unserem Exklusiv-Tarif von einer Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent der anfallenden Behandlungskosten inkl. Operationskosten. Zudem beträgt die Gesundheitspauschale ganze 100 Euro anstelle der 80 Euro im Premium-Tarif bzw. der 60 Euro im Komfort-Tarif. Darüber hinaus stehen Ihnen bereits in den ersten 12 bzw. 24 Monaten nach dem Versicherungsbeginn höhere Erstattungen zu.
Während Menschen in Deutschland einer Krankenversicherungspflicht unterliegen, ist das bei Tieren nicht der Fall. Dementsprechend teuer kann ein Besuch beim Tierarzt werden. Schon eine Impfung schlägt mit etwa 70 Euro zu Buche. Noch teurer ist die Behandlung einer Ohrenentzündung mit rund 500 Euro. Richtig ins Geld gehen jedoch Operation, wie zum Beispiel bei einem Kreuzbandriss (ca. 1.800 Euro) oder bei einer Magendrehung (ca. 2.000 Euro). Mit unserer Hundeversicherung müssen Sie sich um diese Kosten keine Sorgen mehr machen. Mit unserem Exklusiv-Tarif kosten Sie all diese Behandlungen zwischen der achten Lebenswoche und dem sechsten Lebensjahr Ihres Vierbeiners 0 Euro.